CPNP-Notifizierung für kosmetische Produkte

Pflichtmeldung gemäß EU-Kosmetikverordnung (Artikel 13)

Bevor ein kosmetisches Produkt in der EU verkauft werden darf, ist eine Notifizierung im CPNP-Portal (Cosmetic Products Notification Portal) der Europäischen Kommission ver-pflichtend – und zwar vor dem erstmaligen Inverkehrbringen. Auch Änderungen an bereits gemeldeten Produkten müssen zeitgerecht eingetragen werden.
Ich übernehme für Sie die vollständige CPNP-Notifizierung – rechtssicher, effizient und konform mit der EU-Kosmetikverordnung.

  • Erstmeldung neuer Produkte
  • Nachmeldungen bei Rezeptur- oder Verpackungsänderungen
  • Unterstützung bei fehlenden Angaben oder Behördenanfragen

Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Formfehler
– ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.

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