PCN-Meldung und UFI-Code

Rechtssichere Mitteilungen an Giftnotrufzentralen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Wenn Sie chemische Gemische wie Duftstoffe, ätherische Öle, alkoholbasierte Lösungen oder kosmetiknahe Vorprodukte in Verkehr bringen, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, besteht gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung eine Mitteilungspflicht an die zuständigen Giftinformationszentren inkl. PCN-Meldung. Gleichzeitig muss ein eindeutiger UFI-Code (Unique Formula Identifier) auf dem Produktetikett angegeben werden.

Ich unterstütze Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung – präzise, fristgerecht und EU-weiten Anforderungen entsprechend.

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  • Generierung und Prüfung Ihres UFI-Codes gemäß den technischen Vorgaben der ECHA
  • Durchführung der PCN-Meldung über das zentrale ECHA-Submission-Portal
  • Länderspezifische Einreichung z. B. für Deutschland (BfR), Österreich, Italien, Frankreich, Schweiz u. a.
  • Kennzeichnungshilfe für Etiketten/Verpackungen mit korrekt platziertem UFI-Code
  • Aktualisierung bestehender Meldungen bei Rezepturänderungen, Konzentrationsanpassungen oder neuen Handelsnamen
    Kosmetische Fertigprodukte sind von der PCN-Meldung grundsätzlich ausgenommen.