PCN-Meldung und UFI-Code
Rechtssichere Mitteilungen an Giftnotrufzentralen gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Wenn Sie chemische Gemische wie Duftstoffe, ätherische Öle, alkoholbasierte Lösungen oder kosmetiknahe Vorprodukte in Verkehr bringen, die als gesundheits- oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, besteht gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung eine Mitteilungspflicht an die zuständigen Giftinformationszentren inkl. PCN-Meldung. Gleichzeitig muss ein eindeutiger UFI-Code (Unique Formula Identifier) auf dem Produktetikett angegeben werden.
Ich unterstütze Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung – präzise, fristgerecht und EU-weiten Anforderungen entsprechend.

- Generierung und Prüfung Ihres UFI-Codes gemäß den technischen Vorgaben der ECHA
- Durchführung der PCN-Meldung über das zentrale ECHA-Submission-Portal
- Länderspezifische Einreichung z. B. für Deutschland (BfR), Österreich, Italien, Frankreich, Schweiz u. a.
- Kennzeichnungshilfe für Etiketten/Verpackungen mit korrekt platziertem UFI-Code
- Aktualisierung bestehender Meldungen bei Rezepturänderungen, Konzentrationsanpassungen oder neuen Handelsnamen
Kosmetische Fertigprodukte sind von der PCN-Meldung grundsätzlich ausgenommen.